Ästhetik

Kapitel 4

Reicht es wirklich, wenn wir gute Gebrauchstauglichkeit zu unserem langfristigen Ziel machen? Sollten behördliche Fachanwendungen tatsächlich nur gut funktionieren – oder sollten diese Anwendungen nicht auch unseren ästhetischen Ansprüchen genügen? Sollte nicht auch auf der visuellen Ebene sofort erkennbar sein, dass es sich dabei um eine behördliche Fachanwendung einer bestimmten Kommune handelt? Sollte auch für Bürger*innen nicht klar erkennbar sein, dass es sich um ein Webportal einer Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland handelt?

Schauen wir nun aus der Perspektive des Komforts und der Ästhetik auf das, was in deutschen Behörden traditionell und aktuell passiert, dann stellt sich eine ganz triviale Frage: Was ist eigentlich das Grundprinzip der Verwaltung? Schon im alten Mesopotamien (um 3000 v.Chr.), wo die Aufzeichnung von Transaktionen das Kernelement der öffentlichen Administration darstellte. In Frankreich wurde im Jahr 1790 eine Innovation eingeführt, die bis heute Kernbestandteil des öffentlichen Sektors ist: Das Steuerformular. Das Formular entwickelte sich zum Bestseller, und fand im 19. Jahrhundert Einzug in alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung. Hat sich in Bezug auf den Komfort in den letzten hundert Jahren eigentlich etwas Grundlegendes verändert – abgesehen von der Tatsache, dass Formulare nicht mehr per Hand oder mit der Schreibmaschine ausgefüllt werden?

Mehrere Personen diskutieren das ästhetische Design

Kapitel 4

Es ist wichtig, dass Menschen – insbesondere Mitarbeiter*innen und Bürger*innen – im behördlichen Kontext ihre Ziele erreichen können.

In Behörden entwickelt sich gegenwärtig ein Bewusstsein für die hohe Bedeutung der visuellen Gestaltung von Software.

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Warum der optische Eindruck nicht alles – aber trotzdem wichtig – ist

In Behörden entwickelt sich gegenwärtig ein Bewusstsein für die hohe Bedeutung der visuellen Gestaltung von Software: Benutzer*innen werden durch die Ästhetik und durch die visuelle Gestaltung stark beeinflusst – sie führt zu unmittelbaren Auswirkungen auf die Gebrauchstauglichkeit. Die Ästhetik umfasst dabei nicht nur diejenigen Aspekte, die sichtbar sind – sondern auch das was nicht sichtbar bzw. nicht vorhanden ist. Dazu müssen in öffentlichen Ausschreibungen entsprechende Anforderungen definiert, einzelne Aktivitäten geplant und konkrete Auswahlkriterien im Vorfeld definiert werden. Denn wenn Hersteller mit den entsprechenden Kompetenzen in dem Themenfeld Ästhetik mit der Entwicklung der Fachanwendung beauftragt werden, dann lassen sich die in diesem Kapitel skizzierten Erwartungen mit überschaubarem Aufwand realisieren.

Dazu müssen wir im öffentlichen Sektor ein besseres Bewusstsein dafür entwickeln, welchen Einfluss unsere Vergangenheit auf die digitalen Anwendungen in deutschen Behörden hat. Wir müssen darauf achten, dass ein zu starker Fokus auf visuelle Gestaltung zu einer zu oberflächlichen Diskussion des Themenkomplexes User Experience führen kann. Bei der Entwicklung von Servicestandards für die öffentliche Verwaltung sollten die etablierten Konzepte im Themenfeld Usability und User Experience stärker berücksichtigt werden. Die Chancen, die sich aus besserer Ästhetik und höherem Komfort ergeben, sollten im Gesamtkontext des kommunalen Behördenalltages eine größere Rolle spielen. Die öffentliche Verwaltung sollte ein inkludierendes Design als perfekten Weg verstehen, der sowohl zu besserer Ästhetik als auch zu höherem Komfort führt.

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