Technologien zugänglich gestalten

Barrierefreiheit

Die digitale Transformation bietet Behörden und Bürger*innen eine große Chance: Die Interaktionen lassen sich effektiver, effizienter und zufriedenstellender durchführen. In Bundesbehörden, Landesbehörden und kommunalen Behörden steigt die Arbeitsbelastung nicht proportional mit der wachsenden Komplexität - sondern digitale Technologien führen zu einer substantiellen Entlastung aller Mitarbeiter*innen.

Dieses Versprechen motiviert Behörden und Bürger*innen zur aktiven Unterstützung der digitalen Transformation. Doch gleichzeitig liegt in dieser großen Chance auch ein großes Risiko: Es besteht die Gefahr, dass sich die digitale Transformation in Deutschland nicht gleichförmig und gerecht für alle vollziehen wird. Es besteht das Risiko, dass die digitale Transformation bereits existierende Ungleichheiten verstärkt und im schlimmsten Fall sogar neue schafft.

Der ausgrenzende Charakter von Technologien ist fest in unserem kollektiven Bewusstsein verankert. Das Spektrum der durch Technologien entstehenden Barrieren ist dabei breit; das Verstehen von Informationen kann auf vielen Ebenen scheitern: Auf Ebene der Wahrnehmung von Information (visuelle Barrieren), beim Lesen der Informationen (Kompetenzbarrieren), beim Verstehen der Sprache (sprachliche Barrieren) oder letztendlich beim Verstehen des Inhalts (kognitive Barrieren).

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Ein Mann im Rollstuhl arbeitet am Computer

Normen & Standards

Unser Team bei Nestler UUX Consulting setzt sich wissenschaftlich fundiert mit User Experience auseinander. Unsere Aktivitäten basieren auf den aktuellen ISO-Standards.

Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.

§ 1 Abs. 2 BITV 2.0
So gelingt die Praxis

Praktisch spielt insbesondere im Kontext des Onlinezugangsgesetzes - vor dem Hintergrund der Verordnungen BITV und WCAG - der Zugang von digitalen Informationen durch Blinde eine besonders zentrale Rolle.

Inwiefern in Softwaresystemen derartige Barrieren bestehen lässt sich beispielsweise im Rahmen eines UUX Gutachtens durch eine Heuristische Evaluation bestimmen; derartige Evaluationen basieren auf den öffentlich verfügbaren Kriterien des BITV-Tests. Darüber hinaus bietet auch das Einbeziehen spezifischer Zielgruppen im Rahmen von Usability Tests großes Potential in Bezug auf die Absenkung von Barrieren.

Klassische Tests auf Barrierefreiheit vernachlässigen jedoch die Aspekte Gebrauchstauglichkeit, Softwareergonomie, Usability und User Experience. Die nutzbare Gestaltung von interaktiven Technologien ist gemäß BITV gleichberechtigt zu der zugänglichen Gestaltung. Aus Perspektive der UUX handelt es sich bei Barrierefreiheit um einen von vielen Aspekten der Gebrauchstauglichkeit; Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit sollten daher stets gemeinsam untersucht werden.

In einem UUX Gutachten lassen sich dabei problemlos die verschiedenen Heuristiken zu Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit kombinieren; durch diese ganzheitliche Untersuchung können die Synergieeffekte zwischen Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit optimal genutzt werden. Erst durch das gemeinsame Agieren von Personalrät*innen und Schwerbehindertenvertreter*innen werden Fachanwendungen in Behörden auch für Menschen mit besonderen Erfordernissen effektiv, effizient und zufriedenstellend nutzbar.

Foto von Professor Nestler

Zugängliche und nutzbare Gestaltung sind gemäß BITV gleichberechtigt; Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit sollten daher stets gemeinsam untersucht werden.

Prof. Dr. Simon Nestler (Geschäftsführer)

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