Bürger*innen treten im Rahmen der behördlichen Verwaltungsprozesse am häufigsten mit den Behörden der Städte und Kommunen in Kontakt. Bei einer Auseinandersetzung mit der Gebrauchstauglichkeit, Usability, Softwareergonomie, User Experience und Barrierefreiheit der in Behörden zum Einsatz kommenden Fachanwendungen kommt den kommunalen Behörden daher eine Schlüsselrolle zu. Das Themenfeld UUX beschränkt sich dabei nicht nur auf Bürger*innen (die Citizen Experience), sondern berücksichtigt im Rahmen des Public Service Design alle mit der Software in Kontakt stehenden Menschen, insbesondere die Mitarbeiter*innen in den Städten und Kommunen. Die dreistufige Gliederung der deutschen öffentlichen Verwaltung leistet einen wichtigen Beitrag zu einer fokussierten und aufgabenangemessenen Abarbeitung der Arbeitsprozesse.
Aus Perspektive der UUX führt diese Differenzierung jedoch auch zu Herausforderungen, die mithilfe der Methoden der menschzentrierten Gestaltung adressiert und gelöst werden müssen. Eine Differenzierung nach Zuständigkeiten kann dazu führen, dass die Art und Weise der Aufgabenerledigung von Kommune zu Kommune variiert und die Interaktion aus Perspektive der Bürger*innen nicht konsistent ist. Im Zuge der Digitalisierung wird diese Thematik dabei noch erheblich an Bedeutung gewinnen. Denn werden auch Verwaltungsprozesse vermehrt Gegenstand der digitalen Transformation, so muss das bereits in der analogen Welt existierende Spannungsverhältnis zwischen Individualität und Konsistenz auch auf Ebene der kommunalen Behörden wiederholt neu ausgelotet werden.
Unser Team bei Nestler UUX Consulting setzt sich wissenschaftlich fundiert mit User Experience auseinander. Unsere Aktivitäten basieren auf den aktuellen ISO-Standards.
Produkte, Systeme und Dienstleistungen sollten unter Berücksichtigung der Menschen gestaltet sein, die sie nutzen werden, sowie weiterer Stakeholder, einschließlich solcher, die durch ihre Nutzung (direkt oder indirekt) betroffen sein können. Deshalb sollten sämtliche relevanten Benutzer und Stakeholder ermittelt werden.
DIN EN ISO 9241-210
Die Erwartung, dass die Behörden der Länder oder des Bundes für eine gute UUX der Fachanwendungen auf kommunaler Ebene sorgen werden, wird sich nur selten erfüllen. Da die Gebrauchstauglichkeit (Usability) in hohem Maße von dem Nutzungskontext (Benutzer*innen, Aufgabe, Werkzeuge und Umgebung) abhängt, ist sie das Ergebnis einer umfassenden Erhebung und Analyse des Nutzungskontextes. Die Expertise der Länder und des Bundes zu dem konkreten Nutzungskontext in der jeweiligen Stadt oder Kommune ist kaum bis gar nicht vorhanden.
Eine gute UUX der Fachanwendung - sowohl aus Perspektive der Mitarbeiter*innen als auch aus Perspektive der Bürger*innen - ist bei einem top-down Ansatz ein Lotteriespiel: Die Chance auf die passgenaue Ausgestaltung der UUX ist möglich, aber unwahrscheinlich. Das gleiche gilt für die unreflektierte Adaption von bereits in anderen Kommunen oder in anderen Behörden der gleichen Kommune im Einsatz befindlichen Fachanwendungen. Der Weg zum Erfolg führt stattdessen auch auf kommunaler Ebene über einen bottom-up Ansatz. Wenn Städte und Kommunen - häufig auf Initiative der Personalrät*innen und Schwerbehindertenvertreter*innen - die Verantwortung für das Themenfeld Barrierefreiheit, Usability, User Experience, Gebrauchstauglichkeit und Softwareergonomie eigenverantwortlich steuern, können sie digitale Verwaltungsprozesse effektiver, effizienter und zufriedenstellender gestalten.
Im Themenfeld UUX ist die Verwendung der typischen top-down Ansätze ein Lotteriespiel: Die Chance auf eine hohe Usability & Usability ist mit diesen Ansätzen theoretisch möglich, in der Praxis aber unwahrscheinlich.
Ihr erster Schritt für eine bessere Digital Employee Experience
Wir lieben es einfach und direkt: Sie können über den Link auf unseren Kalender zugreifen und einen Termin für unser erstes gemeinsames Gespräch buchen.