Mit gebrauchstauglicher Software können Benutzer*innen ihre Ziele effektiv, effizient und zufriedenstellend erreichen. Durch den Fokus auf Gebrauchstauglichkeit ändert sich für Behörden und für diese tätige Dienstleister die Vorgehensweise bei der Entwicklung von Softwaresystemen.
Die Erwartungen und Bedürfnisse der Benutzer*innen stehen dabei im Mittelpunkt der menschzentrierten Gestaltung von Softwaresystemen und Public Services. Zentraler Erfolgsfaktor ist neben der Erfüllung der funktionalen Anforderungen die erfolgreiche Nutzbarmachung des soziotechnischen Systems.
Die frühzeitige und wissenschaftlich fundierte Erhebung von Nutzungskontext und Nutzungsanforderungen sind für die Entwicklung von gebrauchstauglicher Software dabei von zentraler Bedeutung. Doch auch jede bereits bei Behörden im Einsatz befindliche Software sollte, beispielsweise im Rahmen eines UUX Gutachtens, objektiv und anhand von wissenschaftlichen Kriterien evaluiert werden.
Unser Team bei Nestler UUX Consulting setzt sich wissenschaftlich fundiert mit User Experience auseinander. Unsere Aktivitäten basieren auf den aktuellen ISO-Standards.
Gebrauchstauglichkeit ist das Ausmaß, in dem ein System, ein Produkt oder eine Dienstleistung durch bestimmte Benutzer in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und zufriedenstellend zu erreichen.
DIN EN ISO 9241-11
Dieses Bewusstsein ist die Grundlage für die erfolgreiche Implementierung der verschiedenen Methoden. Eine grundlegende Beratung von Personalrät*innen, Schwerbehindertenvertreter*innen, IT-Expert*innen, Fachexpert*innen und Softwaredienstleister*innen, beispielsweise im Rahmen von multiperspektivischen Fokusgruppen, ist in vielen Fällen ein guter erster Einstieg in das Themenfeld.
Die praktischen Vorteile von gebrauchstauglichen Systemen liegen auf der Hand; gute Gebrauchstauglichkeit scheitert in der Praxis nicht an Ignoranz, sondern schlicht an Unwissenheit. Der Paradigmenwechsel zu mehr Gebrauchstauglichkeit bedeutet für Behörden daher stets zweierlei: Einerseits gibt die menschzentrierte Gestaltung den Benutzer*innen bei technologischen Entscheidungen eine Stimme und andererseits werden alle durch die Einführung von menschzentrierten Gestaltungsprozessen betroffenen Stakeholder*innen aktiv involviert.
Gute Gebrauchstauglichkeit scheitert in der Praxis nicht an Ignoranz, sondern schlicht an Unwissenheit.
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