Barrierefreiheit und Accessibility im Blick

Schwer­behinderten­vertreter*innen

Wenn es um die Verbesserung der Barrierefreiheit, Gebrauchstauglichkeit, Usability, User Experience und Softwareergonomie der behördlichen Fachanwendungen geht, dann ziehen Personalrät*innen und Schwerbehindertenvertreter*innen an einem Strang. Das perfekte Zusammenspiel der beiden Gremien und die gemeinsame Beauftragung von UUX Gutachten für Bundesbehörden, Landesbehörden und kommunale Behörden ermöglicht die ganzheitliche und multiperspektivische Betrachtung des Themenkomplexes. Denn um auch im Zuge der digitalen Transformation echte Teilhabe der Mitarbeiter*innen mit besonderen Bedürfnissen zu ermöglichen, müssen die Themen Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit stets gemeinsam betrachtet werden.

Mitarbeiter*innen mit besonderen Bedürfnissen brauchen stets beides: Einen barrierearmen Zugang zu Fachanwendungen und Standardsoftware und eine effektiven, effiziente und zufriedenstellende Nutzbarkeit aller Softwarelösungen. Die Barrierefreiheit (Accessibility) setzt sich dabei mit den durch die Einführung von Softwareanwendungen geschaffenen Barrieren auseinander. Die Etablierung und Überwindung derartiger Barrieren beschränkt sich nicht einzig auf Softwareanwendungen - sondern auf das gesamte Public Service Design. Jedes Medium schließt diejenigen Menschen aus, die den für die Informationsvermittlung genutzten Kanal mit ihrem Sinn nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Ähnliches gilt für Fachanwendungen und Standardsoftware: Aufgrund besonderer Bedürfnisse sind typischerweise zur Informationsübermittlung genutzte Kanäle und Sinne für bestimmte Mitarbeiter*innen nicht nutzbar.

Im Kontext der Mensch-Computer-Interaktion sind insbesondere visuelle, auditive und haptisch-taktile Sinne von derartigen Einschränkungen betroffen. Inklusive Zugänge zu Informations- und Kommunikationstechnologien müssen daher nicht nur multimodal sein, sie müssen auch explizit die Nutzung auf Basis von unterschiedlichen Kanälen ermöglichen. Die Barrierefreiheit beschäftigt sich somit in Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen mit der Absenkung der Barrieren durch alternative Codierung und Übermittlung der Informationen.

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Normen & Standards

Unser Team bei Nestler UUX Consulting setzt sich wissenschaftlich fundiert mit User Experience auseinander. Unsere Aktivitäten basieren auf den aktuellen ISO-Standards.

Barrierefreiheit beschreibt den Umfang, in dem Produkte, Systeme, Dienstleistungen, Umgebungen und Einrichtungen durch Menschen aus einer Bevölkerung mit den weitesten Benutzererfordernissen, Merkmalen und Fähigkeiten genutzt werden können, um identifizierte Ziele in identifizierten Nutzungskontexten zu erreichen.

DIN EN ISO 9241-11
So gelingt die Praxis

In der Praxis profitieren Schwerbehindertenvertreter*innen von einer Auseinandersetzung mit den Methoden der menschzentrieten Gestaltung - beispielsweise im Rahmen eines UUX Consultings. Die gesamtheitliche Betrachtung aller Mitarbeiter*innen im Rahmen der Erhebung und der Analyse des Nutzungskontextes schließt explizit die Mitarbeiter*innen mit besonderen Benutzungsbedürfnissen mit ein.

Die Aufgabe der Schwerbehindertenvertreter*innen innerhalb der Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen ist daher, bei UUX Gutachten auf die richtige Fokussierung zu achten.

Bei den Analysen des Nutzungskontextes sollten insbesondere die Benutzer*innen, die Aufgaben, die Werkzeuge und die Umgebung (physisch, sozial und technisch) analysiert werden; hier können und müssen die Schwerbehindertenvertreter*innen darauf achten, dass bei UUX Gutachten bereits bei Erhebung des Nutzungskontextes auch explizit Mitarbeiter*innen mit besonderen Benutzungsbedürfnissen ausreichend berücksichtigt werden.

Werden im Prozess der menschzentrierten Gestaltung die richtigen Schwerpunkte gesetzt, so ergibt sich bei methodisch fundierter Durchführung der nächsten Phasen (Erhebung der Nutzungsanforderungen, Entwicklung von Softwarelösungen und Evaluation der Lösungen) automatisch die korrekte Fokussierung und die Einbeziehung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Dennoch werden die Schwerbehindertenvertreter*innen in kommunalen Behörden, Landesbehörden und Bundesbehörden sehr sorgfältig darauf achten, dass der Fokus im weiteren Verlauf des UUX Gutachtens nicht verloren geht. Eine gute Gebrauchstauglichkeit bedeutet definitionsgemäß, dass Menschen eine Fachanwendung zur Erledigung ihrer Aufgaben effektiv, effizient und zufriedenstellend nutzen können. Im Themenkomplex Softwareergonomie, User Experience, Usability und Gebrauchstauglichkeit ist die Barrierefreiheit damit bereits enthalten und aufgrund der hohen Bedeutung des Nutzungskontextes von zentraler Bedeutung.

Foto von Professor Nestler

Die Analyse des Nutzungskontexts von Fachanwendungen ist nur dann vollständig, wenn sie auch Mitarbeiter*innen mit besonderen Benutzungserfordernissen berücksichtigt.

Prof. Dr. Simon Nestler (Geschäftsführer)

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