Der Mensch im Mittelpunkt

Betriebs- und Personalrät*innen

Der Themenkomplex Usability, User Experience, Gebrauchstauglichkeit, Softwareergonomie und Barrierefreiheit spielt für die Personalrät*innen schon seit der Einführung der ersten Computer eine wichtige Rolle. Die Personalrät*innen in deutschen Bundesbehörden, Landesbehörden und Kommunalbehörden treten im Rahmen Ihrer Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Möglichkeiten für eine Nutzung von gebrauchstauglichen und barrierearmen Fach- und Standardanwendungen ein.

Insbesondere bei den Haupt- oder Gesamtpersonalräten der einzelnen Behörden laufen sowohl beim Public Service Design als auch bei dem Themenfeld UUX die Fäden zusammen. Die Einführung oder Erweiterung von Fachanwendungen erfordert üblicherweise eine Gremienzustimmung, so dass Personalrät*innen und Schwerbehindertenvertreter*innen ein mächtiges und wirkungsvolles Instrument für die fokussierte Betrachtung dieses Themenfeldes erhalten. Denn die Erteilung der entsprechenden Gremienzustimmungen steht häufig in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ergebnissen der beauftragten UUX Gutachten.

Im Zuge der digitalen Transformation gehört aus Perspektive der Personalrät*innen zum Themenkomplex Arbeitsschutz dabei nicht länger nur die Abwendung von physischen Gefahren. Vielmehr muss eine passgenaue Gefährdungsbeurteilung auch die durch den Einsatz von Fach- und Standardanwendungen entstehenden Gefährdungen berücksichtigen. Hierbei haben zwei zentrale Varianten der Gefährdung einen direkten Bezug zu Softwareergonomie, Gebrauchstauglichkeit, Usability, User Experience und Barrierefreiheit: Einerseits die Gefährdung der das System nutzenden Mitarbeiter*innen und anderseits die Gefährdung von indirekt involvierten Bürger*innen oder Mitarbeiter*innen.

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Die Personalrät*innen sprechen mit einer Mitarbeiterin

Normen & Standards

Unser Team bei Nestler UUX Consulting setzt sich wissenschaftlich fundiert mit User Experience auseinander. Unsere Aktivitäten basieren auf den aktuellen ISO-Standards.

Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.

§ 6 Abs. 1 ArbSchG
So gelingt die Praxis

In der Praxis ist der erste Schritt für eine Verbesserung von Usability, Gebrauchstauglichkeit, User Experience, Barrierefreiheit und Softwareergonomie die Klärung der entsprechenden Zuständigkeiten.

Personalrät*innen in Bundesbehörden, Landesbehörden und kommunalen Behörden müssen zunächst innerhalb der Personalrät*innen aber auch innerhalb der Behörde die zentrale Zuständigkeit für das Thema UUX übernehmen. In der Konsequenz sind bei die Gebrauchstauglichkeit (Usability) betreffenden Tätigkeiten und Projekten die Personalrät*innen entsprechend zu involvieren. In den meisten Behörden ist dieses Vorgehen inzwischen Alltag; erfordert aber zumindest grundlegende Expertise in dem Themenfeld UUX seitens der Personalrät*innen. Zum Aufbau der Expertise und dem Schließen von Wissenslücken kann ein ein- oder mehrtägiges UUX Consulting helfen. Dieses Consulting liefert Personalrät*innen die wichtigsten Grundlagen, um die Einführung der menschzentrierten Gestaltung entsprechend zu begleiten.

Sobald die Personalrät*innen in den Behörden auf Ebene des Bundes, der Länder oder der Kommunen in die entsprechenden Prozesse involviert sind (bzw. die Prozesse auf Grundlage der Anforderungen der Personalrät*innen entsprechend eingeführt oder adaptiert wurden), kann das Thema UUX zielgerichtet verfolgt werden. Den Personalrät*innen kommt dabei eine zentrale Schlüsselrolle bei der Beauftragung von UUX Gutachten zu: Die Personalrät*innen müssen entscheiden, welche Umstände und Sachverhalte die Anfertigung eines UUX Gutachtens auslösen sollten. Darüber hinaus müssen die Personalrät*innen die im Rahmen des Gutachtens zu verwendeten Methoden auswählen sowie die Passgenauigkeit der seitens der UUX Expert*innen vorgeschlagenen Methoden bewerten. Und zu guter Letzt müssen sie die Ergebnisse des UUX Gutachtens bewerten und in konkrete Handlungsempfehlungen für die Fachexpert*innen, IT-Expert*innen, Softwaredienstleister*innen und weitere Stakeholder*innen überführen.

Foto von Professor Nestler

Personalrät*innen sind innerhalb der öffentlichen Verwaltung auch für das Themenfeld UUX zuständig; bei allen diesbezüglichen Tätigkeiten und Projekten sind sie zu involvieren.

Prof. Dr. Simon Nestler (Geschäftsführer)

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