Sieben Fragen zu menschzentrierter Digitalisierung

Rüdiger Malter

Anhand welcher Aktivitäten wird besonders gut deutlich, dass die Menschzentrierung von digitalen Services in Ihrem Bundesland immer wichtiger wird?

Die wachsende Bedeutung ist primär anhand der Aktivitäten im Rahmen der OZG-Umsetzung erkennbar. Hier zeigt sich, dass neben der Orientierung an den Benutzer*innenbedürfnissen auch die Erwartung der Bediensteten immer mehr in den Fokus rücken: Menschen brauchen simple und nach Möglichkeit intuitiv nutzbare Verfahren zur Aufgabenerfüllung.

Digitalisierung ist insbesondere auch als ablauforganisatorische Herausforderung zu verstehen.

Rüdiger Malter

Welche Voraussetzungen sind in den öffentlichen Verwaltungen erforderlich, damit die Bedürfnisse der Bürger*innen und der Verwaltungsmitarbeiter*innen bei der Entwicklung von digitalen Services noch besser berücksichtigt werden können?

Unerlässlich ist in diesem Zusammenhang ein deutlich höherer Grad an Standardisierung und – soweit erforderlich – eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Digitalisierung ist insbesondere auch als ablauforganisatorische Herausforderung zu verstehen. Eine besondere Bedeutung hat aus diesem Grund auch das begleitende Veränderungs- und Akzeptanzmanagement.

In welchen Bereichen und Themenfeldern ist eine menschzentrierte digitale Transformation im öffentlichen Sektor aktuell noch nicht in der Form möglich wie Sie sich das wünschen würden?

Grundsätzlich ist eine menschzentrierte digitale Transformation meines Erachtens in allen Bereichen und Themenfeldern möglich. Als öffentliche Verwaltung stellt es sich als unsere Aufgabe dar, den Dienstleistungscharakter unseres Handels gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig zu steigern. Dies muss selbstverständlich immer unter der Wahrung des hohen Vertrauensniveaus in unsere staatlichen Institutionen erfolgen.

In welche Themenfelder sollten die Kommunen die 3 Milliarden für die Digitalisierung aus Ihrer Sicht vorrangig investieren?

Die Themenfelder stehen grundsätzlich gleichrangig nebeneinander. Das Prinzip EfA (Einer für alle) fördert dabei die Berücksichtigung aller Fachbereiche – ohne eine einschränkende Festlegung einzelner Themenfelder.

Wie verändern sich durch den Wechsel von vor Ort installierten Softwarelösungen zu Clouddienstleistungen die Anforderungen an das Themenfeld Usability, User Experience und Barrierefreiheit?

Die Aspekte Usability, User Experience und Barrierefreiheit dürften bei einer sauberen Ausgestaltung in der Anwendungsebene fast keine Relevanz hinsichtlich des Betriebsmodells aufweisen.

Was sind - Stand heute - in den öffentlichen Verwaltungen Ihres Bundeslandes die wichtigsten Einsatzbereiche für UUX Expert*innen?

Die wichtigsten Einsatzbereiche sind aus meiner Sicht die Bereiche Haushalt, Dokumentenmanagement, Vorgangsbearbeitung und Personalmanagement.

Was ist Ihre persönliche Vision für die Öffentliche Verwaltung 2030?

Die Digitalisierung hat dazu beigetragen, zentrale Anlaufstellen zu schaffen. Diese Anlaufstellen unterstützen alle Leistungen der Verwaltungsträger unabhängig von der formal sachlichen, örtlichen und instanziellen Zuständigkeit - gebündelt, digital oder mit bedarfsweise analoger Unterstützung oder Begleitung. Dank der – unter Aspekten der Prozessoptimierung – voranschreitenden Digitalisierung ist die öffentliche Verwaltung des Jahres 2030 in der Lage, wesentlich effizienter zu arbeiten. Anders als noch im Jahr 2021 werden wir unserem Anspruch als moderner Dienstleister gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern besser gerecht. Zudem hat die Registermodernisierung erreicht, dass die der Verwaltung vorliegender Daten durch einen sicheren, datenschutzkonformen Austausch und Zugriff für die jeweiligen harmonisierten, standardisierten Fachverfahren bedarfsweise verfügbar sind. Heute noch langwierige Prozesse, wie beispielsweise (Bau-)Genehmigungsverfahren, laufen somit wesentlich schneller und unter deutlich geringerem Mitwirkungsaufwand der Beantragenden ab. Dank einer flächendeckenden Versorgung des Landes mit hochleistungsfähigen Internetanschlüssen können die Bürgerinnen und Bürger ihre Amtsgeschäfte bequem – von zu Hause oder unterwegs – mit ihrem jeweiligen digitalen Endgerät abwickeln.

Foto von Rüdiger Malter

Rüdiger Malter – Betont die zentrale Rolle, die ein professionelles Veränderungs- und Akzeptanzmanagement im Zuge der Digitalisierung des öffentlichen Sektors spielt. Dies gelte sowohl behördenintern, als auch gegenüber den Bürger*innen.

Rüdiger Malter
Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik (CIO) und Staatssekretär im Ministerium der Finanzen
Land Sachsen-Anhalt

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