Anhand welcher Aktivitäten wird besonders gut deutlich, dass die Menschzentrierung von digitalen Services in Ihrem Bundesland immer wichtiger wird?
Die wachsende Bedeutung ist primär anhand der Aktivitäten im Rahmen der OZG-Umsetzung erkennbar. Hier zeigt sich, dass neben der Orientierung an den Benutzer*innenbedürfnissen auch die Erwartung der Bediensteten immer mehr in den Fokus rücken: Menschen brauchen simple und nach Möglichkeit intuitiv nutzbare Verfahren zur Aufgabenerfüllung.
Digitalisierung ist insbesondere auch als ablauforganisatorische Herausforderung zu verstehen.
Rüdiger MalterUnerlässlich ist in diesem Zusammenhang ein deutlich höherer Grad an Standardisierung und – soweit erforderlich – eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen. Digitalisierung ist insbesondere auch als ablauforganisatorische Herausforderung zu verstehen. Eine besondere Bedeutung hat aus diesem Grund auch das begleitende Veränderungs- und Akzeptanzmanagement.
Grundsätzlich ist eine menschzentrierte digitale Transformation meines Erachtens in allen Bereichen und Themenfeldern möglich. Als öffentliche Verwaltung stellt es sich als unsere Aufgabe dar, den Dienstleistungscharakter unseres Handels gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig zu steigern. Dies muss selbstverständlich immer unter der Wahrung des hohen Vertrauensniveaus in unsere staatlichen Institutionen erfolgen.
Die Themenfelder stehen grundsätzlich gleichrangig nebeneinander. Das Prinzip EfA (Einer für alle) fördert dabei die Berücksichtigung aller Fachbereiche – ohne eine einschränkende Festlegung einzelner Themenfelder.
Die Aspekte Usability, User Experience und Barrierefreiheit dürften bei einer sauberen Ausgestaltung in der Anwendungsebene fast keine Relevanz hinsichtlich des Betriebsmodells aufweisen.
Die wichtigsten Einsatzbereiche sind aus meiner Sicht die Bereiche Haushalt, Dokumentenmanagement, Vorgangsbearbeitung und Personalmanagement.
Die Digitalisierung hat dazu beigetragen, zentrale Anlaufstellen zu schaffen. Diese Anlaufstellen unterstützen alle Leistungen der Verwaltungsträger unabhängig von der formal sachlichen, örtlichen und instanziellen Zuständigkeit - gebündelt, digital oder mit bedarfsweise analoger Unterstützung oder Begleitung. Dank der – unter Aspekten der Prozessoptimierung – voranschreitenden Digitalisierung ist die öffentliche Verwaltung des Jahres 2030 in der Lage, wesentlich effizienter zu arbeiten. Anders als noch im Jahr 2021 werden wir unserem Anspruch als moderner Dienstleister gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern besser gerecht. Zudem hat die Registermodernisierung erreicht, dass die der Verwaltung vorliegender Daten durch einen sicheren, datenschutzkonformen Austausch und Zugriff für die jeweiligen harmonisierten, standardisierten Fachverfahren bedarfsweise verfügbar sind. Heute noch langwierige Prozesse, wie beispielsweise (Bau-)Genehmigungsverfahren, laufen somit wesentlich schneller und unter deutlich geringerem Mitwirkungsaufwand der Beantragenden ab. Dank einer flächendeckenden Versorgung des Landes mit hochleistungsfähigen Internetanschlüssen können die Bürgerinnen und Bürger ihre Amtsgeschäfte bequem – von zu Hause oder unterwegs – mit ihrem jeweiligen digitalen Endgerät abwickeln.
Rüdiger Malter – Betont die zentrale Rolle, die ein professionelles Veränderungs- und Akzeptanzmanagement im Zuge der Digitalisierung des öffentlichen Sektors spielt. Dies gelte sowohl behördenintern, als auch gegenüber den Bürger*innen.
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