Menschzentrierte Verwaltungsprozesse

Körperschaften öffentlichen Rechts

Für Körperschaften des öffentlichen Rechts ergibt sich durch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex Gebrauchstauglichkeit, Softwareergonomie, User Experience, Barrierefreiheit und Usability die Chance, die digitale Transformation mit und für die Menschen zu gestalten. Die digitale Transformation ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels alternativlos, bei der praktischen Ausgestaltung gibt es hingegen ein Überangebot an Möglichkeiten und Alternativen. Die aus der bisherigen Entwicklung und Einführung von Fachanwendungen im Speziellen und Softwarelösungen im Allgemeinen vertrauten Muster und Prozesse laufen im Kontext der digitalen Transformation ins Leere: Erfolgreiche Fachanwendungen und Standardsoftware zeichnen sich nicht mehr allein durch die optimale Erfüllung der fachlichen und technischen Anforderungen aus.

Ein erfolgreicher Gestaltungsprozess und neue Ansätze in Bezug auf das Public Service Design, insbesondere der auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts zunehmende Verbreitung findende Prozess der menschzentrierten Gestaltung, macht aus den Benutzer*innen wieder Menschen – und geht dabei gleichzeitig über die Erfüllung von fachlichen und technischen Anforderungen hinaus. In den Fokus der Softwareentwicklungsprozesse bei den für diese Institutionen tätigen IT-Dienstleister*innen rücken die Erfahrungen, Erwartungen und Bedürfnisse der später die Fachanwendung oder Standardsoftware benutzenden Menschen.

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Mehrere Personen diskutieren in einem Ausschuss

Normen & Standards

Unser Team bei Nestler UUX Consulting setzt sich wissenschaftlich fundiert mit User Experience auseinander. Unsere Aktivitäten basieren auf den aktuellen ISO-Standards.

Die Einbeziehung der Benutzer in die Gestaltung und Entwicklung ist eine wertvolle Wissensquelle über den Nutzungskontext, die Aufgaben und darüber, wie Benutzer voraussichtlich mit dem zukünftigen Produkt, System oder der Dienstleistung arbeiten werden.

DIN EN ISO 9241-210
So gelingt die Praxis

Die Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen gegenwärtig somit vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits gilt es, die digitale Transformation aktiv zu gestalten und entsprechende Impulse zu entwickeln, andererseits wird mittelfristig auch die eigene Kultur selbst Gegenstand dieser Transformation.

Um den wachsenden Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden, müssen Fachanwendungen und Standardsoftware noch stärker auf effektive, effiziente und zufriedenstellende Nutzungsprozesse fokussieren. Im Zuge der Ausschreibung und der Implementierung von neuen Fachanwendungen muss die objektive und wissenschaftlich fundierte Begutachtung der Gebrauchstauglichkeit, Usability, Softwareergonomie, User Experience und Barrierefreiheit zum Standard werden.

UUX Consultings können bei der schrittweisen Einführung der menschzentrierten Prozesse helfen, UUX Gutachten können einen wertvollen Beitrag zur schrittweisen Optimierung der einzelnen Fachanwendungen leisten. Gelingt den Körperschaften des öffentlichen Rechts mithilfe von UUX Expert*innen die Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex, so profitieren nahezu alle Mitarbeiter*innen: Im Zuge der digitalen Transformation sind immer mehr Mitarbeiter*innen von der Gebrauchstauglichkeit der Fachanwendungen und Standardanwendungen betroffen; ein Großteil der Tätigkeiten in Körperschaften des öffentlichen Rechts finden inzwischen primär vor einem Bildschirm statt. Damit leisten UUX Gutachten einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Foto von Professor Nestler

Im Rahmen der Ausschreibung von Fachanwendungen muss die wissenschaftlich fundierte Begutachtung von Gebrauchstauglichkeit, Softwareergonomie und Barrierefreiheit Standard werden.

Prof. Dr. Simon Nestler (Geschäftsführer)

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