Gewerkschaften
Arbeitsschutz im Zeitalter der Digitalisierung
Die digitale Transformation und der gesellschaftliche Wandel, insbesondere die alternde Gesellschaft, stellt die Gewerkschaften in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vor ganz neue Herausforderungen. Während im vergangenen Jahrhundert traditionell der Fabrikarbeiter vor den physischen Gefahren und Belastungen geschützt werden musste, haben sich diese Gefährdungen des Arbeitsalltages in den letzten Jahrzehnten rapide gewandelt. Auch im postindustriellen Zeitalter - im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz, Robotik, Big Data und Digitaler Transformation - gibt es weiterhin physische Arbeit; doch das 21. Jahrhundert führt zu ganz neuen und nach wie vor unterschätzten Gefahren.
Der Wissensarbeiter ist an seinem Bildschirmarbeitsplatz großen Gefährdungen ausgesetzt; doch diese Gefährdungen sind weniger offensichtlich als die Gefahren des 20. Jahrhunderts. Physische Gefährdungen führen zu deutlich sichtbaren Verletzungen, zu bleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen und im schlimmsten Falle sogar zum Tod. Die psychischen Gefahren der modernen Arbeitswelt führen zu Überforderung, zu Unterforderung, zu Burn-Out, zu Bore-Out, zu Stress, zu Depressionen - und im schlimmsten Fall ebenfalls zu bleibenden (psychischen) Gesundheitsbeeiträchtigungen und zum Tod.
Gleichzeitig sind Fachanwendungen und Standardsoftware aus dem Alltag in Behörden und Unternehmen nicht mehr wegzudecken. Auch in Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und in gemeinnützigen Unternehmen übernimmt Software wesentliche Aufgaben des täglichen Betriebs. Gelingt den Mitarbeiter:innen die effektiven, effiziente und zufriedenstellende Bedienung der Software nicht, kommt es unweigerlich zu Fehlbedienungen, die nicht selten zu einer massiven Störung der behördlichen und betrieblichen Abläufe führen. Denn scheitert die Interaktion mit einer bestimmten Fachanwendung, dann scheitert auch die Fachanwendung selbst. Das Scheitern gefährdet dabei nicht nur - wie bereits dargelegt - die psychische Gesundheit der Benutzer:innen, sondern nicht selten auch - je nach konkreter Aufgabe der jeweiligen Anwendung - die psychische und physische Gesundheit von (unbeteiligten) Dritten.

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (...) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch (...) psychische Belastungen bei der Arbeit.
§ 5 Abs. 1, Abs. 3 Satz 6 ArbSchG
Gewerkschaften
So gelingt die Praxis


Die Gewerkschaften sollten zunächst - ähnlich wie Personalrät:innen und Schwerbehindertenvertreter:innen - im Rahmen von UUX Consultings ein grundlegendes Verständnis für die Methoden der menschzentrierten Gestaltung erwerben. Dabei geht es insbesondere auch um den Aufbau von Expertise zu den vier Phasen des Prozesses. Vertreter:innen der Gewerkschaften sollten im Detail verstehen, wie durch die Erhebung des Nutzungskontextes (Benutzer:innen, Aufgaben, Werkzeuge und Umgebung) die Grundlage für die Entwicklung von gebrauchstauglichen Softwareanwendungen gelegt werden kann.
Gewerkschaften lernen im UUX Consulting außerdem, wie Nutzungsanforderungen im nächsten Schritt die Integration der Bedürfnisse und Erfordernisse der Benutzer:innen über den Entwicklungsprozess hinweg sicherstellen. Im iterativen Prozess kommt der Entwicklung von Gestaltungslösungen dabei eine besonders wichtige Rolle zu - diese findet in der dritten Phase des Prozesses der menschzentrierten Gestaltung statt. Dabei entsteht in der einzelnen Iteration typischerweise eine breite Palette an Prototypen: Von low-fidelity Prototypen, über high-fidelity Prototypen bis hin zu dem fertigen Produkt. In der letzten Phase erfolgt dann die Evaluation der Softwareanwendungen mit Benutzer:innen.
Die Dimensionen des gesellschaftlichen Wandels sind also eng verknüpft mit dem Themenkomplex User Experience, Barrierefreiheit, Usability, Softwareergonomie und Gebrauchstauglichkeit. Wenn Gewerkschaften Bundesbehörden, Landesbehörden und kommunalen Behörden - aber auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Unternehmen - beim Aufbau der entsprechenden Expertise unterstützen, können sie den Stellenwert des Themas UUX innerhalb der Behörden stärken. Dabei ist eine fokussierte Durchführung von UUX Gutachten von besonders wichtigen Fachanwendungen oder verbreiteter Standardsoftware empfehlenswert.