Digitale Transformation gestalten

Bundesbehörden

Für die erfolgreiche Einführung von neuen Fachanwendungen in Bundesbehörden sowie die Erzeugung von effektiven, effizienten und zufriedenstellenden Benutzungserlebnissen ist das gesamte soziotechnische System von Bedeutung. Das bedeutet: Der Prozess der Einführung von neuer Software in Bundesbehörden darf im Zuge der digitalen Transformation nicht an der Systemgrenze, also der Mensch-Computer-Schnittstelle, enden. Der Prozess muss auch die Erfahrungen, Erwartungen und Bedürfnisse der Benutzer*innen auf adäquate Weise berücksichtigen.

Bundesbehörden erheben dazu im Prozess der menschzentrierten Gestaltung in der ersten Phase des Nutzungskontext, also umfassende Informationen zu Aufgaben, Benutzer*innen, Werkzeugen und Umgebungen. Die Umgebung von Fachanwendungen wird dabei typischerweise anhand der Dimensionen physische Umgebung, technische Umgebung und soziale Umgebung analysiert. Auf Grundlage dieser Analyse können in der zweiten Phase des Prozesses der menschzentrierten Gestaltung konkrete Nutzungsanforderungen definiert werden. Diese ergänzen im Kontext der digitalen Transformation die bereits mithilfe der weiteren Stakeholder*innen definierten funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen.

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Normen & Standards

Unser Team bei Nestler UUX Consulting setzt sich wissenschaftlich fundiert mit User Experience auseinander. Unsere Aktivitäten basieren auf den aktuellen ISO-Standards.

Die Komplexität der Mensch-Computer-Interaktion führt dazu, dass es unmöglich ist, jedes Detail eines jeden Aspekts der Interaktion zu Beginn der Entwicklung umfassend und genau zu erfassen. Viele der Erfordernisse und Erwartungen der Benutzer und anderer Stakeholder, die Einfluss auf die Gestaltung haben werden, zeichnen sich erst im Laufe der Entwicklung ab.

DIN EN ISO 9241-210
So gelingt die Praxis

In der Praxis gelingt es Bundesbehörden mit dem Prozess der menschzentrierten Gestaltung, die Fachanwendungen stärker an den Bedürfnissen der Benutzer*innen auszurichten - oder die Dienstleistungen im Sinne des Public Service Design grundlegend zu überarbeiten.

Im Ergebnis können die Benutzer*innen durch die Verbesserung von Softwareergonomie, User Experience, Gebrauchstauglichkeit, Usability und Barrierefreiheit effektiver, effizienter und zufriedenstellender mit der Fachanwendung arbeiten. Bundesbehörden gelingt damit durch den Fokus auf das Themenfeld UUX die im Zuge der digitalen Transformation wachsende Komplexität der Aufgaben und Prozesse ohne eine signifikante Erhöhung der personellen Ausstattung zu beherrschen.

Denn scheitert in Bundesbehörden die Interaktion zwischen den Mitarbeiter*innen und der Fachanwendung, dann scheitert die Fachanwendung als Ganzes. Eine erfolgreiche Fachanwendung zeichnet sich stets durch eine erfolgreiche Nutzbarmachung im konkreten Nutzungskontext aus. Bundesbehörden nutzen insbesondere UUX Gutachten, um für die verschiedenen im Einsatz befindlichen Fachanwendungen eine erstmalige Bewertung der Themen Barrierefreiheit, Gebrauchstauglichkeit, User Experience, Usability und Softwareergonomie zu erhalten. Die UUX Gutachten setzen dafür auf die Implementierung von menschzentrierten Methoden und Metriken im Behördenkontext; konkret kommen in Bundesbehörden in dem Themenfeld UUX beispielsweise Usability Tests, Fokusgruppen, Interviews, Online Befragungen, Heuristische Evaluationen und Cognitive Walkthroughs zum Einsatz.

Foto von Professor Nestler

Im Zuge der digitalen Transformation leistet das Themenfeld UUX in Bundesbehörden einen wichtigen Beitrag, dass die Komplexität der Prozesse für Mitarbeiter*innen beherrschbar bleibt.

Prof. Dr. Simon Nestler (Geschäftsführer)

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