Bundesbehörden
Digitale Transformation gestalten
Für die erfolgreiche Einführung von neuen Fachanwendungen in Bundesbehörden sowie die Erzeugung von effektiven, effizienten und zufriedenstellenden Benutzungserlebnissen ist das gesamte soziotechnische System von Bedeutung. Das bedeutet: Der Prozess der Einführung von neuer Software in Bundesbehörden darf im Zuge der digitalen Transformation nicht an der Systemgrenze, also der Mensch-Computer-Schnittstelle, enden. Der Prozess muss auch die Erfahrungen, Erwartungen und Bedürfnisse der Benutzer:innen auf adäquate Weise berücksichtigen.
Bundesbehörden erheben dazu im Prozess der menschzentrierten Gestaltung in der ersten Phase des Nutzungskontext, also umfassende Informationen zu Aufgaben, Benutzer:innen, Werkzeugen und Umgebungen. Die Umgebung von Fachanwendungen wird dabei typischerweise anhand der Dimensionen physische Umgebung, technische Umgebung und soziale Umgebung analysiert. Auf Grundlage dieser Analyse können in der zweiten Phase des Prozesses der menschzentrierten Gestaltung konkrete Nutzungsanforderungen definiert werden. Diese ergänzen im Kontext der digitalen Transformation die bereits mithilfe der weiteren Stakeholder:innen definierten funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen.
Mithilfe dieser Schwerpunkte erhält die Benutzbarkeit der Fachanwendung im Themenkomplex Barrierefreiheit, Gebrauchstauglichkeit, Softwareergonomie, Usability und User Experience eine zentrale Bedeutung bei der Entwicklung von konkreten technischen Lösungen. Wie in der Softwareentwicklung üblich, erfolgt bei soziotechnischen Systemen, also beispielsweise den Fachanwendungen in den Bundesbehörden, bereits während der Entwicklung im Rahmen von Usability Tests mit Benutzer:innen ein regelmäßiger Abgleich zwischen dem Nutzungskontext, den Nutzungsanforderungen und der konkreten technischen Lösung.

Die Komplexität der Mensch-Computer-Interaktion führt dazu, dass es unmöglich ist, jedes Detail eines jeden Aspekts der Interaktion zu Beginn der Entwicklung umfassend und genau zu erfassen. Viele der Erfordernisse und Erwartungen der Benutzer und anderer Stakeholder, die Einfluss auf die Gestaltung haben werden, zeichnen sich erst im Laufe der Entwicklung ab.
DIN EN ISO 9241-210
Bundesbehörden
So gelingt die Praxis


In der Praxis gelingt es Bundesbehörden mit dem Prozess der menschzentrierten Gestaltung, die Fachanwendungen stärker an den Bedürfnissen der Benutzer:innen auszurichten. Im Ergebnis können die Benutzer:innen durch die Verbesserung von Softwareergonomie, User Experience, Gebrauchstauglichkeit, Usability und Barrierefreiheit effektiver, effizienter und zufriedenstellender mit der Fachanwendung arbeiten. Bundesbehörden gelingt damit durch den Fokus auf das Themenfeld UUX die im Zuge der digitalen Transformation wachsende Komplexität der Aufgaben und Prozesse ohne eine signifikante Erhöhung der personellen Ausstattung zu beherrschen.
Denn scheitert in Bundesbehörden die Interaktion zwischen den Mitarbeiter:innen und der Fachanwendung, dann scheitert die Fachanwendung als Ganzes. Eine erfolgreiche Fachanwendung zeichnet sich stets durch eine erfolgreiche Nutzbarmachung im konkreten Nutzungskontext aus. Bundesbehörden nutzen insbesondere UUX Gutachten, um für die verschiedenen im Einsatz befindlichen Fachanwendungen eine erstmalige Bewertung der Themen Barrierefreiheit, Gebrauchstauglichkeit, User Experience, Usability und Softwareergonomie zu erhalten. Die UUX Gutachten setzen dafür auf die Implementierung von menschzentrierten Methoden und Metriken im Behördenkontext; konkret kommen in Bundesbehörden in dem Themenfeld UUX beispielsweise Usability Tests, Fokusgruppen, Interviews, Online Befragungen, Heuristische Evaluationen und Cognitive Walkthroughs zum Einsatz.
Es hat sich insbesondere im Kontext der digitalen Transformation bewährt, dabei inspektionsbasierte Methoden (z.B. Heuristische Evaluation oder Cognitive Walkthrough) mit der aktiven Einbindung der Mitarbeiter:innen (beispielsweise im Rahmen von Usability Tests, Online Befragungen, Interviews oder Fokusgruppen) zu kombinieren. Damit erhalten Bundesbehörden im Ergebnis im Ergebnis sowohl eine an objektiven Kriterien ausgerichtete Bewertung der UUX als auch eine kumulierte, subjektive Einschätzung von Usability und User Experience.