Softwareergonomie
Hardware und Software im Zusammenspiel
Aus dem Blickwinkel der Arbeitswissenschaften beschreibt der Begriff Softwareergonomie die Auseinandersetzung mit der Interaktion zwischen Menschen und Softwaresystemen. Die Arbeitswissenschaften (englisch: Human Factors) befassen sich dabei mit den physischen und psychischen Auswirkungen der menschlichen Arbeit.
Softwareergonomie ist also immer dann von Relevanz, wenn der Arbeitsalltag von der Nutzung von Softwaresystemen geprägt ist. Im behördlichen Kontext gibt es inzwischen nur noch wenige Bereiche, in denen weder Standardsoftware noch Fachanwendungen genutzt werden. Daher sind bei der Einführung von Software und Public Services auch stets arbeitswissenschaftliche Aspekte zu berücksichtigen.
Im Fokus steht dabei die physische und psychische Unversehrtheit der Benutzer*innen. Dieser Aspekt wird insbesondere auch durch die Dimension Zufriedenstellung bei dem Begriff der Gebrauchstauglichkeit (Usability) adressiert. Die Softwareergonomie dient jedoch nicht nur dem Wohle der Mitarbeiter*innen. Durch die wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit allen relevanten Aspekten lässt sich durch eine Verbesserung der Softwareergonomie die Leistung des Gesamtsystems steigern.

Ergonomie ist die wissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem Verständnis der Wechselwirkungen zwischen menschlichen und anderen Elementen eines Systems befasst, und der Berufszweig, der Theorie, Grundsätze, Daten und Verfahren auf die Gestaltung von Arbeitssystemen anwendet mit dem Ziel, das Wohlbefinden des Menschen und die Leistung des Gesamtsystems zu optimieren.
DIN EN ISO 9241-11
Softwareergonomie
So gelingt die Praxis


Der Aspekt der Leistung von Gesamtsystemen spielt auch im behördlichen Kontext eine wachsende Rolle. Durch Globalisierung und Digitalisierung nimmt die Komplexität und der Umfang der täglichen Arbeitsaufgaben in Behörden zu. Die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten steigen dabei jedoch nicht in gleichem Maße.
Sollen Arbeitsbelastung und psychische Gesundheit der Mitarbeiter*innen langfristig geschützt werden, so ist eine Effizienzsteigerung in Behörden dringend erforderlich. Die Digitalisierung bietet Behörden große Chancen, einen substantiellen Beitrag zu dieser höheren Effizienz zu leisten.
Bundesbehörden, Landesbehörden und kommunale Behörden müssen sich daher - in enger Abstimmung mit den Personalrät*innen - mit der Effizienz ihrer Softwaresysteme auseinandersetzen. Im Fokus der Betrachtungen muss dabei neben der technischen und funktionalen Effizienz vor allem die Effizienz der Benutzungsprozesse stehen, die sich beispielsweise durch UUX Gutachten erheben lässt.