Sieben Fragen zu menschzentrierter Digitalisierung

Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Anhand welcher Aktivitäten wird besonders gut deutlich, dass die Menschzentrierung von digitalen Services in Ihrem Bundesland immer wichtiger wird?

Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass Anträge einfach, schnell und online gestellt werden können. Die Services der öffentlichen Verwaltung müssen über möglichst viele Endgeräte erreichbar sein. Die Basis bildet hierfür unsere Digital bzw. Mobile First Strategie. Darüber hinaus stellt Bayern in seinen Innovationslaboren die spätere Benutzerin bzw. den späteren Benutzer in den Mittelpunkt. In diesen Innovationslaboren wird nach einem festen Vorgehen ein Online-Dienst gemeinsam mit Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeitern, Benutzerinnen und Benutzern sowie UX-Designer*innen gestaltet - und fortwährend Benutzer*innenfeedback eingeholt. Auch mobile Apps und Webportale können ein solches Innovationslabor durchlaufen.

Die öffentliche Verwaltung 2030 ist digital. Somit steht der Mensch im Mittelpunkt der Digitalisierung.

Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Welche Voraussetzungen sind in den öffentlichen Verwaltungen erforderlich, damit die Bedürfnisse der Bürger*innen und der Verwaltungsmitarbeiter*innen bei der Entwicklung von digitalen Services noch besser berücksichtigt werden können?

Bürger*innenorientierung ist - soweit möglich - in die Antragstellung zu integrieren. Hierfür müssen sich die bisherigen Denk- und Handlungsmuster der öffentlichen Verwaltung dahingehend verändern, dass nicht Gesetze im Mittelpunkt stehen, sondern der Mensch und seine Bedürfnisse. In Innovationslaboren werden die Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter an diese Methodik herangeführt. Schulungen sowie Weiterbildungen der Verwaltungsmitarbeiterinnen und der Verwaltungsmitarbeiter sind dazu parallel notwendig, um diese bei der Digitalisierung einzubeziehen und bestmöglich auf geänderte Arbeitsbedingungen vorzubereiten.

In welchen Bereichen und Themenfeldern ist eine menschzentrierte digitale Transformation im öffentlichen Sektor aktuell noch nicht in der Form möglich wie Sie sich das wünschen würden?

Die Einführung einer menschenzentrierten digitalen Transformation bedingt eine tiefgehende kulturelle Veränderung, welche nicht von heute auf morgen durchgeführt werden kann. Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter müssen bei dieser Veränderung einbezogen werden. Vorreiter*innen können dabei unterstützen, indem sie mit positiven Beispielen die Veränderung initiieren und schrittweise vorantreiben.

In welche Themenfelder sollten die Kommunen die 3 Milliarden für die Digitalisierung aus Ihrer Sicht vorrangig investieren?

Das Corona-Konjunkturprogramm des Bundes richtet sich an alle Themengebiete. Aus diesem Budget werden alle OZG-Leistungen finanziert, die nach dem Prinzip Einer für alle von einem Bundesland entwickelt und mit zentralem Betrieb allen anderen Ländern und Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. Insofern kann das Konjunkturprogramm die OZG-Umsetzung ganzheitlich beschleunigen.

Wie verändern sich durch den Wechsel von vor Ort installierten Softwarelösungen zu Clouddienstleistungen die Anforderungen an das Themenfeld Usability, User Experience und Barrierefreiheit?

Softwarelösungen sollten neben ihrer Zielsetzung immer die Benutzenden im Blick haben, unabhängig davon, wo sie eingesetzt werden. Soweit zugrundeliegende rechtliche Vorgaben keine ausdrücklichen Ausnahmen vorsehen, beispielsweise zur Barrierefreiheit, sind entsprechende Anforderungen grundsätzlich unabhängig von der konkreten Ausgestaltung oder technischen Realisierung zu erfüllen.

Was sind - Stand heute - in den öffentlichen Verwaltungen Ihres Bundeslandes die wichtigsten Einsatzbereiche für UUX Expert*innen?

UUX Professionals steht ein weites Anwendungsfeld in der öffentlichen Verwaltung offen. Sie werden in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung eingesetzt.

Was ist Ihre persönliche Vision für die Öffentliche Verwaltung 2030?

Die öffentliche Verwaltung 2030 ist digital. Somit steht der Mensch im Mittelpunkt der Digitalisierung. Online-Dienste, Apps und Portallösungen werden ausgerichtet nach den jeweiligen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Ein Abbau von digitalen Hürden hat stattgefunden, sodass eine digitale Teilhabe jederzeit möglich ist. Bürgerinnen und Bürger in Bayern können jederzeit auch mobil mit dem Freistaat kommunizieren.

Logo des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales wurde am 12. November 2018 neu gegründet. Als ministeriales Start-up ist es die Denkfabrik der Digitalisierung in Bayern. Das Digitalministerium ist das erste dieser Art in Deutschland und ist unter anderem zuständig für die digitale Verwaltung in Bayern.

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