Usability & User Experience
Gebrauchstauglichkeit im Fokus
Die Nestler UUX Consulting GmbH berät
Bundesbehörden,
Landesbehörden
sowie
Städte und Kommunen
zu
Usability
und
User Experience
(UUX).
Im
Fokus steht dabei die Begutachtung von behördlichen Fachanwendungen, Standardsoftware und Webportalen in Hinblick auf
Softwareergonomie
und
Barrierefreiheit.
Darüber hinaus begleiten unsere Mitarbeiter*innen Behörden und Hersteller im Rahmen des
UUX Consultings
auch entwicklungsbegleitend in komplexen Digitalisierungsprojekten. Unsere Rolle ist dabei, stets
die Bedürfnisse der Menschen,
sowohl der
Bürger*innen
als auch der
Mitarbeiter*innen,
im Blick zu behalten.
Gründer und Geschäftsführer des Beratungsunternehmens ist
Professor Simon Nestler,
der sich bereits seit 2005 in Forschung und Lehre mit
Usability
(Gebrauchstauglichkeit)
und
User Experience
im öffentlichen Sektor beschäftigt.
Er ist seit 2011
Professor für Mensch-Computer-Interaktion;
seit 2019 an der
Technischen Hochschule Ingolstadt.
Er ist einer der wenigen Gutachter*innen für Gebrauchstauglichkeit in Deutschland,
der sowohl von dem
Fachbereich für Mensch-Computer-Interaktion der Gesellschaft für Informatik
als auch von der
German UPA
und dem
Kompetenzzentrum Usability
als Experte gelistet wird.
Außerdem ist Herr Nestler Mitglied des
Präsidiums der Gesellschaft für Informatik,
wurde 2018 als
GI Junior Fellow
ausgezeichnet und ist Mitglied des
Ausschusses für Barrierefreie Informationstechnik.


Praxisleitfaden
Menschzentrierte Digitalisierung
Der Praxisleitfaden von Simon Nestler unterstützt Behörden dabei, im Rahmen der Digitalisierung ein größeres Augenmerk auf die Bedürfnisse der Menschen zu legen.
mehr erfahren
Die Gebrauchstauglichkeit ist bei der Gestaltung von Produkten, Systemen, Dienstleistungen und Einrichtungen ein wichtiger Aspekt, weil sie dazu beiträgt, dass die Benutzer effektiv, effizient und zufrieden arbeiten können.
DIN EN ISO 9241-100
Usability & User Experience
Was Behörden wissen sollten



Informieren Sie sich auch zu weiteren Schwerpunkten im Themenfeld UUX: Gebrauchstauglichkeit, Softwarerergonomie, Customer Experience, Menschzentrierte Gestaltung, Gutachten und Consulting.
Die Erfordernisse der Mitarbeiter*innen stehen im Rahmen der Digitalisierung an erster Stelle; begleitend zur Ausschreibung von Fachanwendungen müssen Behörden daher eine wissenschaftlich fundierte Begutachtung der UUX veranlassen.
UUX in Behörden
Gutachten und Consulting



Informieren Sie sich auch zu den weiteren Zielgruppen der UUX Gutachten: Bundesbehörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts, Gemeinnützige Unternehmen, Gewerkschaften und Schwerbehindertenvertreter*innen.